Mitgliedschaft
Mitglied werden – Mitglied sein.
Mitglied werden
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung zum Beitritt beschließt der Vorstand.
Als Mitglied sind Sie mehr als nur Mieter – Sie sind Miteigentümer an Ihrer Genossenschaft. Sie genießen damit ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft und können aktiv mitbestimmen. Hier erfahren Sie alles rund um Mitglied werden und sein.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Demokratische Mitbestimmung und lebenslanges Wohnrecht
Unsere Mitglieder sind mehr als nur Mieter – sie sind Miteigentümer an ihrer Genossenschaft. Sie genießen damit ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft und können aktiv mitbestimmen. Sie wählen aus den Reihen aller Mitglieder ihres Wahlbezirkes Vertreter, die mit ihrer Stimme Mitverantwortung für die zukunftssichere Entwicklung der Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG übernehmen.
Beteiligung an der Genossenschaft
Mit ihren erworbenen Genossenschaftsanteilen sind unsere Mitglieder am Eigenkapital und damit direkt an der Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG beteiligt. Die von der Genossenschaft erzielten Überschüsse betrachten wir nicht als wirtschaftlichen Gewinn, sondern investieren sie in eine nachhaltige Bewirtschaftung unseres Wohnungsbestandes.
Nachhaltiges Wertebewusstsein
Wir verstehen uns als ein werteorientiertes und mitgliedergelenktes Wohnungsunternehmen. Die grundlegende Stärke unserer Genossenschaft basiert auf dem Gemeinschaftsgedanken und dem Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle unserer Mitglieder.Â
Mitglieder
Wohnungen
Jahre Bestehen
Haus- & Handwerker
Genossenschaftsanteile – und nun?
Wenn man bei einer Genossenschaft eine Wohnung anmietet, muss man entweder bereits Mitglied der Genossenschaft sein oder es werden. Als Mitglied erwirbt man so genannte „Geschäftsanteile“ an der Genossenschaft. In der Regel ist die Menge der Anteile abhängig von der Größe der Wohnung, die Sie mieten möchten. Dafür entfällt die Kaution! Der Grund dafür ist einfach. Die Genossenschaft gehört einzig und allein den Mitgliedern. Also auch Ihnen. Und zwar immer mit dem Anteil der Höhe Ihrer Einlage.
Die Genossenschaftsanteile haben aber auch ihren Sinn. Sie bilden das Stammkapital einer Genossenschaft, mit dem die Genossenschaft Wohnungen für ihre Mitglieder bauen und unterhalten kann. Sollten Sie eines Tages Ihre Wohnung kündigen, können Sie Ihre Mitgliedschaft behalten oder ebenfalls beenden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft kann das Geschäftsguthaben übertragen oder gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 6 Monate zum Jahresende.
Wie werde ich Mitglied?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung zum Beitritt beschließt der Vorstand.
Wer kann Mitglied sein?
Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein.
Wie beende ich eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch
a) Kündigung,
b) Tod,
c) Übertragung des Geschäftsguthabens,
d) Auflösung oder Erlöschen einer juristischen
Person oder einer Personenhandelsgesellschaft,
e) Ausschluss.
Was passiert beim Todesfall mit der Mitgliedschaft?
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Wie überträgt man ein Geschäftsguthaben?
Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.
Ist der Erwerber nicht Mitglied der Genossenschaft, so muss er die Mitgliedschaft erwerben. Ist der Erwerber bereits Mitglied, so ist das Geschäftsguthaben des Ausgeschiedenen seinem Geschäftsguthaben zuzuschreiben.
Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, soweit es nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine vom Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft?
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen.
Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67a GenG (Genossenschaftsgesetz), wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
c) die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
d) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
f) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.
Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
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Wir helfen Ihnen gern weiter.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-18.00 Uhr
Dienstag: 9.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-14.00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Adresse
Wohnungsgenossenschaft
Freiberg eG
Siedlerweg 1
09599 Freiberg
Tel.: +49 (0)3731 6765-0
Fax: +49 (0)3731 6765-55
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